**Infotext: Kinobesuche und Jugendschutz**
Wenn es um Kinobesuche geht, spielen die FSK-Vorgaben (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) eine entscheidende Rolle im Jugendschutz. Diese Richtlinien bestimmen, wer sich welche Filme ansehen darf. Das Jugendschutzgesetz hingegen regelt, wie lange Kinder und Jugendliche alleine im Kino bleiben dürfen. Dort spielt die Anfangszeit / Endzeit der Filme eine entscheidene Rolle.
Die FSK-Kennzeichnung gibt an, ab welchem Alter ein Film geeignet ist. Diese Altersfreigabe ist für den Besuch verpflichtend. Filme ab 16 oder 18 Jahren dürfen erst ab diesem Alter besucht werden. Die Begleitung von Personensorgeberechtigten hat keinen Einfluss auf die FSK 16 / FSK 18. Lediglich bei Filmen mit einer FSK 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch unter 12 Jahren die entsprechenden Filme besuchen.
Für detaillierte Informationen und eine übersichtliche Darstellung aller Regeln können Sie die Tabelle unter dem angegebenen Link einsehen. Dort finden Sie alle relevanten Bestimmungen bequem zusammengefasst, um den nächsten Kinobesuch sicher und regelkonform zu planen.
FSK-Freigaben & Jugendschutzgesetz (JuSchG)